Express-Krankmeldung ihres Kindes

Ihr Kind ist krank? Dann informieren Sie uns bitte unverzüglich telefonisch oder über unsere digitale „Express-Krankmeldung“.

Bitte beachten Sie:

Die Express-Krankmeldung dient ausschließlich der Krankmeldung! Beurlaubungen und Befreiungen (auch Arzttermine) müssen im Vorfeld persönlich mit der Klassenlehrkraft abgestimmt werden! 

Sofern die Fach-/Klassenlehrkraft keine schriftliche Entschuldigung anfordert bzw. sofern keine Attestpflicht vorliegt, gilt Ihr Kind mit dieser Mitteilung als entschuldigt.

Ihre E-Mail-Adresse muss fehlerfrei angegeben werden und Ihr E-Mail-Postfach muss ausreichend freien Speicherplatz haben, um unsere Bestätigungsmail erhalten zu können.

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Informationen zur Entschuldigungspraxis

Sind Schüler*innen aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich (auch zur Sicherheit der Kinder) mitzuteilen. Entschuldigungspflichtig sind bei minderjährigen Schüler*innen die Erziehungsberechtigten.

Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung, können Sie aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.

Werden die oben genannten Fristen und Vorgaben nicht eingehalten, so liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor.

Nähere Informationen zur Entschuldigungspflicht entnehmen Sie bitte unserem Informationsschreiben zum Umgang mit Entschuldigungspflicht / Krankmeldungen und Beurlaubungen an der MER und der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums.