Express-Krankmeldung ihres Kindes

Ihr Kind ist krank oder kann aus einem anderen Grund nicht in die Schule kommen?

Dann informieren Sie uns bitte unverzüglich telefonisch oder über unsere „digitale Express-Krankmeldung“.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind zusätzlich schriftlich entschuldigt müssen. Spätestens am dritten Fehltag muss die unterschriebene schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten der Klassenlehrkraft Ihres Kindes vorliegen.

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Informationen zur Entschuldigungspraxis

Sind Schüler*innen aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich (auch zur Sicherheit der Kinder) mitzuteilen. Entschuldigungspflichtig sind bei minderjährigen Schüler*innen die Erziehungsberechtigten.

Dieser Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch, mündlich oder schriftlich nachzukommen. Im Falle elektronischer oder telefonischer Verständigung ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb dreier Tage nachzureichen.

Werden die oben genannten Fristen und Vorgaben nicht eingehalten, so liegt ein unentschuldigtes Fehlen vor.

Nähere Informationen zur Entschuldigungspflicht entnehmen Sie bitte der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums.